Nutzungsbedingungen Edingen-Neckarhausen

 

Als Gartenmieter darfst Du jederzeit das Freizeit-Farmer Grundstück betreten. Du darfst auch Besucher mitbringen. Was gar nicht geht ist Folgendes:

  • Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück.
  • Unangemeldetes Feuer.
  • Übermäßiger Lärm, durch den die Anwohner in der Nähe des Grundstücks und andere NutzerInnen gestört werden könnten.
  • Liegenlassen bzw. Installieren von Gegenständen, von denen eine Gefahr bzw. ein Verletzungsrisiko für andere NutzerInnen, insbesondere auch für Kinder, ausgehen kann. Z.B. sollten keine Messer und generell keine Gartengeräte auf dem Grundstück liegengelassen werden. Geräte müssen nach der Nutzung wieder im Geräteschuppen verstaut werden.
  • Bauliche Maßnahmen. Diese können eventuell – auch wenn sie klein sind – durch Bauvorschriften verboten sein. Wenn Du z.B. ein Rankgerüst bauen willst, frage uns vorher, ob das in Ordnung ist. Eine Beschattung der Nachbargärten muss in jedem Fall ausgeschlossen sein.
  • Maßnahmen, die nicht konform mit der EU-Bio-Richtlinie sind. Hierzu zählt insbesondere das Ausbringen von mineralischem Dünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Mitgebrachtes Saatgut und Jungpflanzen müssen aus biologischem Anbau stammen. Im Zweifel frage uns einfach.
  • Übermäßige Düngung kann zu Schäden an Pflanzen – auch in Folgejahren – führen. Maßnahmen zur organischen Düngung der Parzelle sind deshalb nur nach Rücksprache mit uns möglich.
  • Das Freizeit-Farmer Grundstück liegt an einem Feldweg, der nicht mit dem privaten PKW befahren werden darf. In der näheren Umgebung gibt es aber genug Parkmöglichkeiten.
  • Hunde können Schaden in den Gärten anrichten und ihre Hinterlassenschaften möchte niemand in seinem Garten finden. Wenn Du einen Hund mitbringen möchtest, musst Du ihn deshalb an der Leine führen und wenn Du in Deinem Garten bist in der Nähe anbinden. Hinterlassenschaften von Hunden müssen entsorgt werden, damit niemand hineintritt.

 

 

Nutzungsbedingungen Oftersheim

 

Das Freizeit-Farmer Grundstück liegt direkt am Spargel- und Melonenhof Gieser. Ab 21 Uhr bis Sonnenaufgang wollen wir den Hofbewohnern ihre Ruhe gönnen. Von Sonnenaufgang bis 21 Uhr darfst Du jederzeit auf das Grundstück kommen und auch Besucher mitbringen. Was gar nicht geht ist Folgendes:

  • Fahren mit Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück.
  • Feuer.
  • Übermäßiger Lärm, durch den die Anwohner in der Nähe des Grundstücks und andere NutzerInnen gestört werden könnten.
  • Liegenlassen bzw. Installieren von Gegenständen, von denen eine Gefahr bzw. ein Verletzungsrisiko für andere NutzerInnen, insbesondere auch für Kinder, ausgehen kann. Z.B. sollten keine Messer und generell keine Gartengeräte auf dem Grundstück liegengelassen werden. Geräte müssen nach der Nutzung wieder im Geräteschuppen verstaut werden.
  • Bauliche Maßnahmen. Diese können eventuell – auch wenn sie klein sind – durch Bauvorschriften verboten sein. Wenn Du z.B. ein Rankgerüst bauen willst, frage uns vorher, ob das in Ordnung ist. Eine Beschattung der Nachbargärten muss in jedem Fall ausgeschlossen sein.
  • Maßnahmen, die nicht konform mit der EU-Bio-Richtlinie sind. Hierzu zählt insbesondere das Ausbringen von mineralischem Dünger und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Mitgebrachtes Saatgut und Jungpflanzen müssen aus biologischem Anbau stammen. Im Zweifel frage uns einfach.
  • Übermäßige Düngung kann zu Schäden an Pflanzen – auch in Folgejahren – führen. Maßnahmen zur organischen Düngung der Parzelle sind deshalb nur nach Rücksprache mit uns möglich.
  • Hunde können Schaden in den Gärten anrichten und ihre Hinterlassenschaften möchte niemand in seinem Garten finden. Wenn Du einen Hund mitbringen möchtest, musst Du ihn deshalb an der Leine führen und wenn Du in Deinem Garten bist in der Nähe anbinden. Hinterlassenschaften von Hunden müssen entsorgt werden, damit niemand hineintritt.

 

 

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